Mietrecht

Unser Fachbereich

Mietrecht & WEG-Recht

Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümergemeinschaft: Im Mietrecht und WEG-Recht bieten wir Ihnen fundierte Beratung und konsequente Vertretung – direkt in Hemer.

Die Kanzlei ist außerdem im Verkehrsrecht tätig.

Wir beraten Sie insbesondere, wenn ...

  • … Sie Probleme mit Ihrem Mietverhältnis oder Mieter haben

  • … Sie als WEG-Verwalter rechtssichere Beratung brauchen

  • … Sie Ihre Rechte als Eigentümer durchsetzen möchten

📌 Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihr Anliegen im Miet- oder WEG-Recht frühzeitig prüfen – wir helfen Ihnen, unnötige Konflikte zu vermeiden.

Hand hält einen Schlüssel mit einem Schlüsselanhänger in Hausform

Unsere Leistungen im Mietrecht & WEG-Recht

Mietrecht

Wir vertreten Mieter und Vermieter bei Streitigkeiten rund um Mietminderung, Kündigung, Nebenkosten oder Mängel.

Kündigung & Räumung

Ob Eigenbedarf, fristlose Kündigung oder Räumungsklage – wir prüfen Ihre Möglichkeiten und vertreten Sie rechtssicher.

Mietminderung & Mängel

Wir setzen Ihre Rechte bei Mängeln durch oder wehren unberechtigte Mietminderungen ab.

WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht)

Beratung und Vertretung für Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter:innen und Eigentümer.

Hausverwaltung & Beschlussanfechtung

Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund um Gemeinschaftseigentum, Hausgeldabrechnungen und Eigentümerversammlungen.

Klar & kompetent – Ihre Vorteile

Wir verstehen die rechtlichen und menschlichen Herausforderungen, die mit Mietverhältnissen und gemeinschaftlichem Eigentum verbunden sind. Als Einzelkanzlei in Hemer bieten wir Ihnen persönliche Betreuung, schnelle Erreichbarkeit und praxisnahe Lösungen.

Warum wir?

FAQ

Häufige Fragen zum Mietrecht & WEG-Recht

Die Kanzlei am Sauerlandpark berät und vertritt im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Dazu gehören die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen, Mietminderung und Mieterhöhung sowie im WEG-Recht die Prüfung von Hausgeldabrechnungen und die Anfechtung von Beschlüssen. Vertreten werden sowohl Mieter und Vermieter als auch Wohnungseigentümer.

 

Eine Nebenkostenabrechnung lässt sich auf Formfehler, Fristen und die Umlagefähigkeit der angesetzten Kosten prüfen. Die Kanzlei am Sauerlandpark kontrolliert die Abrechnung und macht für Mieter zu viel gezahlte Beträge geltend oder setzt für Vermieter berechtigte Nachzahlungen durch.

 

Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen; danach kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Mieter können Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach deren Zugang erheben. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft, ob die Fristen gewahrt sind.

 

Eine Kündigung sollte zunächst auf ihre Wirksamkeit geprüft werden: Form, Fristen und der angegebene Kündigungsgrund – etwa Eigenbedarf – müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft die Kündigung und vertritt Mieterinnen und Mieter, gegebenenfalls auch im Wege des Widerspruchs gegen die Kündigung.

 

Für die ordentliche Kündigung von Wohnraum braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters. Bei erheblichem Zahlungsverzug kommt zusätzlich eine fristlose Kündigung in Betracht. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.

 

Bei erheblichem Mietrückstand kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft die Sachlage, übernimmt die Kündigung und – falls der Mieter nicht auszieht – die Durchsetzung über eine Räumungsklage.

 

Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn ein Mangel den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt – etwa Feuchtigkeit, Heizungsausfall oder erheblicher Lärm. Der Mangel sollte dem Vermieter angezeigt werden. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft, ob und in welcher Höhe eine Minderung gerechtfertigt ist.

Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam – sie muss formgerecht begründet sein und sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie an gesetzlichen Kappungsgrenzen orientieren. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft das Erhöhungsverlangen, bevor eine Zustimmung erteilt wird.

Die jährliche Hausgeld- beziehungsweise Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft lässt sich auf Schlüssigkeit und auf die korrekte Verteilung der Kosten prüfen. Die Kanzlei am Sauerlandpark kontrolliert die Abrechnung und vertritt Wohnungseigentümer bei Unstimmigkeiten.

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung kann mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung zu erheben und innerhalb von zwei Monaten zu begründen – diese Fristen sind entscheidend. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft den Beschluss und übernimmt die fristgerechte Anfechtung.

 

Die Kanzlei am Sauerlandpark vertritt im Mietrecht sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter. Im Wohnungseigentumsrecht werden zudem Wohnungseigentümer beraten und vertreten.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer transparenten Vergütungsvereinbarung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz, übernimmt diese die Kosten häufig – die Kanzlei am Sauerlandpark stellt dazu vorab eine Deckungsanfrage.

Die Kanzlei am Sauerlandpark betreut im Miet- und WEG-Recht vor allem Mandantinnen und Mandanten aus Hemer, Iserlohn, Menden und dem Märkischen Kreis. In geeigneten Fällen ist auch eine bundesweite Vertretung möglich. Die Kanzlei hat ihren Sitz an der Deilinghofer Straße 2 in Hemer.

Ihr Anwalt für Mietrecht & WEG-Recht in Hemer – Jetzt beraten lassen!

Ob Kündigung, Minderung oder Eigentümerstreit – wir vertreten Ihre Interessen mit juristischer Klarheit und persönlichem Engagement. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie sich rechtssichere Unterstützung in Hemer.