Verkehrsrecht

Unser Fachbereich

Verkehrsrecht

Kompetente Hilfe bei Bußgeld, Unfall & Fahrverbot: Unsere Kanzlei in Hemer steht Ihnen im Verkehrsrecht mit Erfahrung, Klarheit und Durchsetzungskraft zur Seite – persönlich, engagiert und auf Augenhöhe.

Die Kanzlei ist außerdem im Mietrecht und WEG-Recht tätig.

Wir beraten Sie insbesondere, wenn ...

  • … Sie nach einem Unfall schnelle Hilfe und eine rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen

  • … Sie ein drohendes Fahrverbot vermeiden möchten

  • … Sie als Autohaus eine effektive Abwicklung Ihrer Unfallreparaturen wünschen

  • ... Sie Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind
  • ... Ihre Fahreignung überprüft werden soll
  • ... Sie Problem rund einen Werkstattauftrag, den Kauf eines KFZs oder mit der Leasinggesellschaft haben

📌 Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch – einfach, klar.

Polizist trägt nachts zwei Verkehrshütchen auf einem Gehweg

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Unfallregulierung

Wir setzen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall schnell, rechtssicher und vollständig durch – von Reparaturkosten über Schmerzensgeld bis Nutzungsausfall.

Bußgeldverfahren

Ob Geschwindigkeitsverstoß, Handy am Steuer oder Alkohol am Steuer – wir prüfen Messdaten, Fehlerquellen und wahren Ihre Rechte.

Fahrverbot umgehen

In vielen Fällen gibt es Spielräume – wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten.

Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten

Wir vertreten Sie in allen Phasen – vom Anhörungsbogen bis zum Einspruch.

Verkehrsstrafrecht

Sie sehen sich einem strafrechlichen Ermittlungsverfahren gegenüber? Wir fordern die Ermittlungsakte an und prüfen eine effektive Verteidigung. 

Beratung rund um den Autokauf

Ob Kfz-Kaufrecht, Werkstattvertrag oder Garantiefragen – wir bieten klare juristische Lösungen für die Automobilbranche.

Expertise & Einsatz – Ihre Vorteile

  • Unsere Kanzlei steht für moderne Rechtsberatung im Verkehrsrecht: verständlich, durchsetzungsstark, lokal erreichbar. Als Einzelkanzlei in Hemer bieten wir Ihnen direkte Kommunikation, kurze Wege und konsequente Interessenvertretung. Ob als Autofahrer:in, Gewerbekunde oder Verkehrsteilnehmer – wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Warum wir?

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die Kanzlei am Sauerlandpark berät und vertritt im gesamten Verkehrsrecht. Dazu gehören die Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall, die Verteidigung im Bußgeldverfahren, die Vertretung im Verkehrsstrafrecht sowie Angelegenheiten rund um die Fahrerlaubnis – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

Nach einem Verkehrsunfall sind die Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen – etwa Fahrzeugschaden, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten und bei Verletzungen ein Schmerzensgeld. Die Kanzlei am Sauerlandpark übernimmt die Korrespondenz mit der Versicherung, prüft die angebotene Regulierung und setzt berechtigte Ansprüche durch.

 

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Anwaltskosten als Teil des Schadens. Für die geschädigte Person entstehen dadurch meist keine eigenen Kosten. Da Versicherer einzelne Schadenspositionen häufig kürzen, sichert die anwaltliche Prüfung durch die Kanzlei am Sauerlandpark eine vollständige Regulierung.

 

Die Kanzlei am Sauerlandpark fordert zunächst die Bußgeldakte an und prüft den Vorwurf auf Schwachstellen – etwa beim Messverfahren, bei der Zustellung oder bei der Fahreridentifizierung. Je nach Sachlage ist das Ziel die Einstellung des Verfahrens, die Herabsetzung des Bußgeldes oder die Vermeidung von Punkten und einem Fahrverbot.

 

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft den Bescheid und übernimmt den fristgerechten Einspruch.

 

Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt sich erst nach Akteneinsicht. Häufige Ansatzpunkte sind Fehler beim Messverfahren, bei der Zustellung oder bei der Fahreridentifizierung. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft die Bußgeldakte und schätzt die Erfolgsaussichten realistisch ein.

 

Verkehrsstraftaten wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr oder die Gefährdung des Straßenverkehrs werden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verfolgt. Die Kanzlei am Sauerlandpark nimmt Akteneinsicht, bewertet die Beweislage und entwickelt eine geeignete Verteidigungsstrategie – hier steht oft mehr auf dem Spiel als ein Bußgeld.

 

Zur Sache sollte ohne anwaltlichen Rat keine Aussage gemacht werden – niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sinnvoll ist, zunächst über die Kanzlei am Sauerlandpark Akteneinsicht zu nehmen und erst danach über eine Einlassung zu entscheiden.

 

Die Fahrerlaubnis kann durch eine gerichtliche Entziehung nach einer Straftat, durch zu viele Punkte im Fahreignungsregister oder durch Zweifel der Führerscheinstelle an der Fahreignung in Gefahr geraten. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, vertritt gegenüber Gericht und Behörde und begleitet auf Wunsch das Verfahren zur Wiedererteilung.

 

Ein Fahrverbot lässt sich nicht in jedem Fall, aber in bestimmten Konstellationen abwenden oder abmildern. Die Kanzlei am Sauerlandpark prüft, ob etwa ein Absehen vom Fahrverbot oder eine andere Lösung in Betracht kommt.

 

Die Kosten hängen vom Verfahren ab. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die erforderlichen Anwaltskosten. In Bußgeld- und Strafverfahren übernimmt häufig eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung die Kosten; ansonsten richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer transparenten Vereinbarung.

 

Besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in Bußgeld- und Strafverfahren häufig die Kosten. Die Kanzlei am Sauerlandpark stellt vorab eine Deckungsanfrage an den Versicherer, damit Klarheit über die Kostenübernahme besteht.

 

Die Kanzlei am Sauerlandpark betreut im Verkehrsrecht vor allem Mandantinnen und Mandanten aus Hemer, Iserlohn, Menden und dem Märkischen Kreis. In geeigneten Fällen ist auch eine bundesweite Vertretung möglich. Die Kanzlei hat ihren Sitz an der Deilinghofer Straße 2 in Hemer.

 

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Verkehrsrecht ist Vertrauenssache – wir stehen an Ihrer Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine fundierte Ersteinschätzung und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden.